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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Kinder-Secondhand-Laden Apfelbäumchen (kurz AB) übernimmt die Verkaufsvermittlung der Ware für Dich (Kommittenten/Kunden - kurz KU) für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten. Das AB behält sich das Recht vor, Ware ganz oder teilweise, ohne Begründung abzulehnen. Der KU erklärt verbindlich und haftet dafür, dass die übergebene Ware sein Eigentum ist. Im Falle von Markenware werden ausschließlich Originale über-nommen. Der KU haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten ergeben.

1. Zustand der Ware

In Kommission gegebene Kleidung entspricht der laufenden Mode, ist gepflegt, gewaschen und gebügelt. Ohne Flecken und Löcher, frei von Gerüchen und Mängeln, wie fehlenden Knöpfen oder defekten Reißverschlüssen. Schuhe sind in einem neuwertigen Zustand und weisen wenige Gebrauchsspuren auf. Gebrauchsgegenstände sind sauber, funktionstüchtig und vollständig. KU erklärt, keine ihm bekannten Mängel zu verschweigen und bestätigt deren Mängelfreiheit. 

Hinweis:
Sollten nach der Annahme originäre Verschmutzungen oder Mängel festgestellt werden, werden diese entweder als B-Ware reduziert oder die betreffende Ware kommt nicht in den Verkauf, sondern kann nach Ablauf der 3 Monate abgeholt oder gespendet werden. AB informiert KU vor Verkauf darüber welche:r Artikel wegen Mängel als B-Ware verkauft oder nicht angenommen/verkauft werden können. 
 

2. Vergütung

Der Verkaufspreis wird nach Warenannahme durch AB festgelegt. Sobald eine Liste mit der Ware des KU erstellt wurde, erhält der KU diese Liste per E-Mail. Eine etwaige spezielle Preisvorstellung muss vom KU binnen 24h mitgeteilt werden. Folgt innerhalb dieser Zeit keine Rückmeldung, erklärt sich der KU mit den Preisen einverstanden. Nach Ablauf der Kommissionszeit erhält der KU 40 % des ausgeschriebenen Verkaufspreises.

3. Auszahlung & Warenrückgabe

Eine Auszahlung des gesamten Verkaufserlöses findet ausschließlich am Vertragsende statt, sprich: nach Ablauf der 3-Monatsfrist. Eine vorherige Auszahlung ist nicht möglich. Jede Auszahlung findet in der ersten Woche des Folgemonats statt. 

Bei der Warenannahme wird ein Abholtermin für die Rückgabe der nicht verkauften Ware vereinbart. Dieser Termin findet ebenfalls in der ersten Woche nach Ablauf der 3-Monatsfrist statt und ist dementsprechend dem Auszahlungsdatum gleichzusetzen.

 

Terminbeispiele:

Beispiel 1: Warenabgabe zu jedem Tag im Februar = Auszahlung in der ersten Juni-Woche.
Beispiel 2: Warenabgabe zu jedem Tag im Mai = Auszahlung in der ersten September-Woche.

Die Auszahlung kann in Bar oder per EC-Zahlung erfolgen. Eine Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage der Warenannahmeliste (digital ausreichend). Bei EC-Zahlung müssen zum Tag der Auszahlung die Bankdaten zwingend mitgeteilt werden. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf wird um eine vorherige Terminabsprache per Telefon, WhatsApp oder E-Mail gebeten. 

Hinweis:
Auszahlung: der Verkaufserlös muss spätestens am Ende des sechsten Monats nach Datum der Anlieferung vom KU abgeholt werden, andernfalls erlischt der Anspruch. 

Warenrückgabe: wird ein vereinbarter Warenrückgabetermin ohne Benachrichtigung nicht eingehalten, erlischt nach vier Wochen jeglicher Anspruch. Die Ware geht damit in das Eigentum des AB über und wird nach eigenem Ermessen weiterverkauft, entsorgt oder charitativen Zwecken zugeführt.

4. Vorzeitige Abholung der Kommissionsware

Verlangt der KU seine Ware vor Ende der Kommissionszeit ganz oder teilweise zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Wertes der Waren verrechnet und vor Aushändigung der Ware zur Zahlung fällig. Dies bezieht sich insbesondere auf bereits entstandene Aufwendungen wie z. B. Warendurchsicht, Auspreisung, Lagerkapazitäten etc. 
 

5. Haftung

Das AB übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- und Leitungswasserschäden, oder durch höhere Gewalt. Ebenso ist eine weitere Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.
 

6. Rechtsgültigkeit

Das AB behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGB werden mit der Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig. Mit der Unterschrift gelten die AGB als rechtsgültig und vereinbart.
 

7. Gewährleistung

Da es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt und das AB als Vermittler agiert, ist eine Gewährleistung sowie eine Garantie ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Kauf nimmt der KU das Angebot, so wie gesehen und beschrieben, an. Die Beschaffenheit der Ware gilt dann als vereinbart.
 

8. Sonstiges

Der KU ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und nur für den internen Gebrauch verwendet werden. Sollte eine Vertragsbestimmung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt.

 

Leichlingen, Dezember 2023

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